Der Kaperbrief - das Logbuch für die mediale Seefahrt

Rechtsstaat à la Carte ? Denk ich an Deutschland III

5.2.2006: (Quelle: tagesschau.de) Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass “heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei” rechtlich unzulässig sind. “Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. (…)

Damit wurde der Antrag von Generalbundesanwältin Monika Harms abgelehnt, die den Computer eines mutmaßlichen Islamisten heimlich überprüfen lassen wollte.” Das höchste Verwaltungsgericht in Deutschland hatte im Herbst 2006 den Online-Zugriff auf den privaten Computer bereits abgelehnt.

tagesschau.de: “Der Richter verglich solche Maßnahmen mit dem “großen Lauschangriff”, weil die gespeicherten Daten oft ähnlich vertraulich seien wie eine Unterhaltung in der eigenen Wohnung. Auch mit einer Telefonüberwachung könne die Online-Durchsuchung nicht verglichen werden, da laut Bundesverfassungsgericht bereits abgespeicherte Daten nicht mehr Teil der Telekommunikation sind.”

DerKaperbrief: Wer jetzt geglaubt hat, der Bundesgerichtshof habe - nach Art mancher Entscheidungen des Verfassungsgerichts - dem Wunsch des Bundesinnenministers nach verschärfter Überwachung des Internet widersprochen und das Gleichgewicht zwischen den Sicherheitsbedürfnissen (Terrorismusabwehr z.B.) und dem gesetzlich vorgesehenen und bisher garantierten Schutz der Privatsphäre des einzelnen Bürgers wieder hergestellt, sieht sich noch am selben Tag enttäuscht:

Das Innenmisterium versteht den Richterspruch lediglich als Aufforderung zur Nachbesserung. Eine neue gesetzliche Regelung soll erlauben, was nach derzeitig geltendem Recht verboten ist.

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