Der Kaperbrief - das Logbuch für die mediale Seefahrt

Von der Sicherheitspolitik zum Staatsterror? Datenschutz 2007

Die Frage nach den Chancen für die Erhaltung des Datenschutz angesichts verstärkter Forderungen nach neuen Gesetzen für die Terrorismusabwehr ist hier auf dem Kaperbrief und auf news-online.de schon mehrfach beschrieben und kommentiert worden. Der folgende Text ist einem Fachaufsatz des obersten hessischen Datenschützers aus Wiesbaden, Herrn Prof. Ronellenfitsch, entnommen. (10.7.2007)  

Quelle: Michael Ronellenfitsch, Terrorismusbekämpfung und Datenschutz,JurPC Web-Dok. 115/2007, Abs. 1 - 113,

“VI. Schlussbemerkung

  Die Bundesrepublik Deutschland und der europäische Staatenverbund sind Freiheitsordnungen. Freiheit erfordert Garantien vor hoheitlichen Eingriffen, aber zugleich Sicherheit und Schutz vor Eingriffen Dritter. Vor allem mit Blick auf den internationalen Terrorismus steht in jüngster Zeit der Sicherheitsaspekt im Vordergrund. Weltweit und auch in Europa hat sich die Sicherheitslage verändert. Für die Bekämpfung des Terrorismus wird der Datenschutz als Problem empfunden. Das Problem darf nicht zum Dilemma werden, bei dem wir zwischen zwei Übeln entscheiden müssen: Entweder Preisgabe des Datenschutzes oder Hinnahme terroristischer Anschläge. Bei der Abwehr des islamischen Terrorismus geht es um den Erhalt unserer freiheitlichen Rechtsordnung, zu der als wesentlicher Gesichtspunkt die informationelle Selbstbestimmung zählt. Vorhandene Daten wecken die Begehrlichkeit nach Datenzugriff. Sind Zugriffsmöglichkeiten einmal geschaffen, verselbständigen sie sich leicht gegenüber ihrem ursprünglichen Zweck. Das gilt insbesondere, wenn der Datenschutz zugunsten der Terrorismusbekämpfung abgebaut wird. Der Begriff des Terrorismus ist so unbestimmt, dass einem schnell das Etikett des Terroristen angehängt ist. Die Instrumentarien, die gegen Dschihadisten eingesetzt werden, eignen sich auch gegen andere Gegner und Feinde der jeweiligen Machthaber. Wenn wir im Krieg gegen den Terrorismus überzogene Freiheitseingriffe vornehmen, haben die Terroristen ihr Ziel erreicht. Im elektronischen Spitzelstaat schlägt die Terrorismusabwehr in Staatsterror um. Staatsterror nach innen ist niemals gerechtfertigt. Auch im Krieg gegen den internationalen Terrorismus ist er bedenklich. Ein Feind, der sich an keine Regeln hält, muss gleichwohl regelgerecht zur Strecke gebracht werden. Die Mission für Freiheit und Demokratie, die eine Aufgabe aller zivilisierter Staaten ist, und die wir nicht allein den USA überlassen dürfen, schlägt fehl, wenn wir versuchen, im Kampf gegen Terroristen diese mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. Die Jagd der Terroristen muss wie jede Jagd rechtlich geregelt erfolgen, auch wenn sich die Gejagten an keine Regeln halten. Fazit: Der Slogan “Datenschutz oder Terrorismus” ist verfehlt. Auch im Krieg gegen den Terrorismus sind die Datenschutzgrundsätze zu beachten und können beachtet werden, ohne das Ziel zu gefährden, die freiheitliche und demokratische Staatsordnung zu erhalten.” http://www.jurpc.de/aufsatz/20070115.htm

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